Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip bedeutet in der PKV, dass die Versicherung die durch eine Heilbehandlung entstandenen Kosten nach Vorlage der Rechnung erstattet. Einige Gesetzliche Krankenkassen bieten für freiwillig Versicherte entsprechende Bonusmodelle an, nach denen Sie ein oder mehrere Monatsbeiträge erstatten, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.





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