Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Kiefernorthopädische Behandlung

Für notwendige kiefernorthopädische Behandlung zahlen die Krankenkassen für das erste Kind zunächst 80 % der vertraglichen Kosten. Wenn mehrere Kinder gleichzeitig behandelt werden, erhöht sich der Betrag ab dem 2. Kind auf 90 %. Der vorläufige Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % wird bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Die Versicherten erhalten die kiefernorthopädische Behandlung nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.





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