Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Kündigungsfristen

Alle Versicherten in Deutschland können Ihrer Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bedingung ist, dass die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bereits 18 Monate beträgt. Bei Beitragssatzerhöhung haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn sie noch keine 18 Monate in der Krankenkasse waren. Auch bei der Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss in dem Monat der Beitragserhöhung oder im Folgemonat erfolgen.





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