Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Impfungen

Jeder Mensch kann durch eine aktive Teilnahme an Schutzimpfungen einen wichtigen Beitrag zur Krankheitsverhütung leisten. Soweit nicht bereits das Gesundheitsamt solche Impfungen kostenlos durchführt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten z.B. für folgende Impfungen: Diphtherie, Tetanus, Hib, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose usw. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine entsprechende Satzungsregelung. In der Regel orientieren sich die Krankenkassen dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.





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