Ich-AG
Mit der Gründung einer Ich-AG haben Arbeitslosen die Möglichkeit, im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Dienstleistungen anzubieten. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Selbständigkeit mit einem Existenzgründungszuschuss für einen befristeten Zeitraum gefördert. Berücksichtigungsfähig sind Anträge, die bis zum 30.06.2006 gestellt wurden.
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