Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

IKK

IKK ist die Abkürzung für Innungskrankenkasse. IKKs sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Innungen hatten früher die Möglichkeit, sich einer Innungskrankenkasse als Trägerinnung anzuschließen. Gehörte ein Betrieb einer solchen Trägerinnung an, wurden die Mitarbeiter dann automatisch auch Mitglieder der IKK. Seit 1996 gib es durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen. Seite dem gab es viele Fusionen zwischen den IKKs und sie haben sich inzwischen für alle Versicherten geöffnet und sind frei wählbar. Allerdings sind einige IKKn nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, so dass nur die darin wohnenden oder arbeitenden Personen Mitglied dieser IKK werden können. Bundesweit geöffnete IKKs sind die IKK Direkt, die BIG Direkt, die IKK Hamburg und die IKK Gesund Plus.




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