Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Hospizleistungen

Wenn keine ambulante Behandlung möglich und eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist, wird durch die Krankenkasse die Behandlung im Hospiz sowohl stationär als auch teilstationär bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse sind in den Satzungen der Krankenkassen geregelt.





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