Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Hilfsmittel

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hilfsmittel sind u.a. Hörgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen. Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen leisten.





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