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Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen Heilbehandlung sind dabei alle Maßnahmen, die geeignet sind, Körperverletzungen oder Gesundheitsstörungen zu beseitigen oder zu bessern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten. Es fällt darunter sowohl die Behandlung gegen körperliche als auch gegen seelische Leiden.
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