Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen des Vorjahres multipliziert mit der Beitragsbemessungsgrenze. Er ist maßgeblich für den Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung, dessen Höhe anhand des Höchstbeitrages berechnet wird.
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