Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Häusliche Pflegehilfe

Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe ist abhängig von der Pflegestufe und umfasst je Kalendermonat Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 384 Euro (Pflegestufe I), 921 Euro (Pflegestufe II) bzw. 1.432 Euro (Pflegestufe III). Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro monatlich gewähren, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss.





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