Häusliche Krankenpflege
Wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, aber nicht ausführbar ist, oder die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann, erhalten die Versicherten eine häusliche Krankenpflege. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Im Einzelfall kann der Anspruch auch verlängert werden. Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen leisten.
|