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Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Das Gesamteinkommen umfasst dabei nicht nur das Arbeitseinkommen und das Arbeitsentgelt, sondern auch die übrigen Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet dabei zwischen zwei Arten der Einkunftsermittlung. Dabei handelt es sich um die Gewinneinkunftsarten und die Überschusseinkunftsarten, welche bei der Bestimmung des Gesamteinkommens differenziert zu betrachten sind.
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