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Der Generationenvertrag ist eine unausgesprochene und nicht schriftlich festgelegte Vereinbarung zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation. Inhalt der Vereinbarung ist die Verpflichtung der heutigen Generation, durch ihre Beiträge die Renten der vorangegangenen Generation zu sichern, in der Erwartung, dass die nach ihr folgenden Generation in gleicher Weise mit ihren Beiträgen die Renten finanziert.
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