Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Frühgeburt

Eine Frühgeburt liegt vor, wenn das Kind unter 2500 Gramm wiegt, Reifezeichen (z.B. Kopf, Haut, Nägel, Geschlechtsorgane) nicht voll ausgebildet sind oder die Schwangerschaft verfrüht beendet wurde. Das Vorliegen einer Frühgeburt führt dazu, dass sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung von 8 Wochen auf 12 Wochen verlängert.





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