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In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn die Familienangehörigen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, weder versicherungspflichtig (Ausnahme: als Student oder Praktikant) noch selbst freiwillig versichert sind, nicht hauptberuflich selbständig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Kinder können in der Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Eine Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr (bzw. für die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes) ist möglich, wenn sich die Kinder in einer Schulausbildung befinden oder ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr absolvieren. Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds kein Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
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