Fahrkosten
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind. Dabei werden die Fahrkosten von der Krankenkasse für Fahrten zur voll- und teilstationären Behandlung, Rettungsfahrten zum Krankenhaus, Krankentransporte sowie Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus übernommen. Fahrten zur ambulanten Behandlung des Versicherten werden nur nach vorheriger Genehmigung und nur noch in absoluten Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine entsprechende Zuzahlung leisten.
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