Existenzgründer
Für Existenzgründer besteht grundsätzlich keine Sozialversicherungspflicht. So können Existenzgründer in der Regel frei wählen, ob sie als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsträger versichert werden wollen. Bei einer privaten Krankenversicherung muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung mit abgeschlossen werden. Zu einer Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt es nur in Ausnahmefällen.
|