Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Einzugsstelle

Die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge (Gesamtsozialversicherungsbeitrag) werden von den Arbeitgebern an die Krankenkasse abgeführt. In diesem Zusammenhang bezeichnet man die Krankenkasse als Einzugsstelle. Die Einzugsstelle hat die Aufgabe, die Einreichung der Beitragsnachweise und die ordnungsgemäße Beitragsabführung zu überwachen und leitet die Beiträge an die einzelnen Sozialversicherungsträger weiter.





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