Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Einstrahlung

Einstrahlung ist die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem ausländischen Beschäftigungsverhältnis in die Bundesrepublik Deutschland mit der Folge, dass die deutsche Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung nicht gilt. Eine Beschäftigung im Inland im Wege der Einstrahlung ist somit in Deutschland nicht versicherungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist neben dem Fortbestehen des ausländischen Beschäftigungsverhältnisses eine im Voraus bestimmte zeitliche Befristung der Beschäftigungsdauer in Deutschland.





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