Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie sowie Einkünfte aus Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten. Für die Vermögensverwaltung sowie Aufsichtsratsvergütungen. Da es sich bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit um eine Gewinneinkunftsart handelt, wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens der Gewinn (Ertrag abzgl. Aufwand) berücksichtigt.
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