Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Einkommensteuerrechts zählen alle Einkünfte, die einem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zufließen. Dies ist insbesondere das Arbeitsentgelt aber auch geldwerte Vorteile wie z. B. ein privat nutzbarer Dienstwagen, Wohnung, Kost, verbilligte Waren oder Dienstleistungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen ebenfalls zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und damit auch zum Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Von den Einkünften dieser Einkunftsart sind angefallene Werbungskosten abzuziehen.
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