Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere Dividenden (Gewinnanteile), Einnahmen als Stiller Gesellschafter und Zinsen. Anfallende Werbungskosten, die mit der Einnahmeerzielung im Zusammenhang stehen, können von den Einkünften und damit auch vom Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn abgezogen werden.
|