Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Chronische Erkrankung

Eine Erkrankung ist als chronisch zu bezeichnen, wenn sie nicht nur lange andauert, sondern auch schwer oder gar nicht geheilt werden kann. Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes oder koronare Herzkrankheit) sind laufend auf medizinische Behandlung und Betreuung angewiesen. Zur besseren und gezielteren Versorgung dieser Patienten führte der Gesetzgeber so genannte Disease-Management-Programme (DMP) ein, die nun von den Krankenkassen angeboten werden. Für chronisch kranke Menschen gelten auch reduzierte Zuzahlungsgrenzen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. So beträgt die Höchstgrenze für die Zuzahlung chronisch Kranker 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.





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