Stand: 04.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Brillen und Kontaktlinsen

Durch die Gesundheitsreform erhalten ab 01.01.2004 nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie stark sehbehinderte Erwachsene einen Zuschuss. Die bisher gezahlten Zuschüsse entfallen in der Regel ganz. Die Kosten für Kontaktlinsen können in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernommen werden. Es gelten die gesetzlichen Festbeträge.





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