Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Bonusmodelle

Seit 01.01.2004 können gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung Bonusmodelle vorsehen für

    • Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention erbringen
    • Versicherte, die an innovativen Versorgungsmodellen teilnehmen (Hausarzt-Modell, Disease- Management- Programm, Integrierte Versorgung)
    • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

In welcher Form Bonusmodelle angeboten werden, ist den Krankenkassen freigestellt. Sie können den Versicherten einen Teil der Beiträge erstatten, Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen vorsehen oder Sachpreise gewähren (z.B. Einkaufsgutscheine oder Wellness- Wochenenden).





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