Bezugsgröße
Die Bezugsgröße wird in jedem Kalenderjahr vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bekannt gegeben. Für viele Werte in der SV gilt sie als Berechnungsgrundlage. Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr.
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