Berufskrankheit
Zu den Berufskrankheiten zählen solche Krankheiten, die durch Rechtsverordnung als Berufskrankheiten bezeichnet werden und ursächlich im Zusammenhang mit der versicherten Berufstätigkeit stehen. In der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung( BKV ) sind die anerkannten Berufskrankheiten aufgelistet. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
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