Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Alle Arbeitgeber müssen Mitglied der Berufsgenossenschaft sein. Sie finanziert sich aus den Beiträgen der Unternehmen. Die Arbeitgeber zahlen diese Beiträge zu 100 %, Arbeitnehmer brauchen nichts zu bezahlen. Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind folgende:

    • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit geeigneten Präventionsmaßnahmen zu verhüten
    • Geeignete Rehabilitationsmaßnahmen nach Arbeitsunfällen bzw. nach Eintritt einer Berufskrankheit einzuleiten mit dem Ziel, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wieder herzustellen
    • Versicherte und Hinterbliebene finanziell zu entschädigen.




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