Belastungsgrenze
Die Versicherten haben Zuzahlungen während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dabei werden die Einnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten berücksichtigt. Chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, müssen Zuzahlungen nur bis 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten.
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