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Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst zahlen. Zu diesem Beitrag erhalten sie vom Träger der Rentenversicherung einen Zuschuss. Er ist so hoch wie der Beitragsanteil, den der Träger der Rentenversicherung bei einem in der Krankenversicherung versicherungspflichtigen Rentner zuzahlen hat. Rentner, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit abzuschließen haben, erhalten ebenfalls einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen. Er ist so hoch wie bei den in der Krankenversicherung freiwillig versicherten Rentnern.
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