Stand: 10.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner

Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu Ihrer Rente auf Antrag einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung von der BfA. Das gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich festgelegt. Er wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.





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