Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Beitragsrückerstattung

Die privaten Krankenversicherungen können die erzielten Gewinne in Form einer Beitragsrückerstattung den Versicherten gutschreiben. Wenn der Versicherte ein Jahr oder länger keine Leistungen in Anspruch genommen hat, bekommen er einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet. In der GKV gibt es seit 2004 die Möglichkeit, das die Krankenkassen Bonusmodelle anbieten, nach denen die Versicherten einen Teil der Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Einige Krankenkassen bieten dieses Bonusmodell an.





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