Beitragsfreiheit
Versicherungspflichtige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben während ihrer Mitgliedschaft Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Von diesem Grundsatz gibt es einige ausnahmen. So werden vom Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
|