Beitragsbemessungsgrenze
Das für die Berechnung der Beiträge zugrundeliegende Arbeitsentgelt wird in der SV nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Übersteigt das Arbeitsentgelt diese Beitragsbemessungsgrenze, wird es für die Beitragsberechnung nicht herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angepasst.
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