Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Behinderte Menschen

Menschen, die eine von einer nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung betroffen sind, die auf einem körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht, der vom typischen Zustand abweicht, gelten als behindert. Behinderte Menschen sind versicherungspflichtig, wenn sie wie Arbeitnehmer beschäftigt werden.





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