Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn :

    • der Arzt die Aufklärungspflicht verletzt
    • ein Eingriff erforderlich gewesen wäre, aber nicht erfolgte
    • ein Eingriff vorgenommen wurde, der medizinisch nicht notwendig ist
    • der Eingriff nicht nach den ärztlichen Richtlinien durchgeführt wurde.

Die Patienten können bei Behandlungsfehlern kostenlos die Schlichtungsstellen der Ärztekammern anrufen.





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