Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn :
- der Arzt die Aufklärungspflicht verletzt
- ein Eingriff erforderlich gewesen wäre, aber nicht erfolgte
- ein Eingriff vorgenommen wurde, der medizinisch nicht notwendig ist
- der Eingriff nicht nach den ärztlichen Richtlinien durchgeführt wurde.
Die Patienten können bei Behandlungsfehlern kostenlos die Schlichtungsstellen der Ärztekammern anrufen.
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