|
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland zugeschnitten ist. Sie ergänzt den Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung bei Tod. Es werden keine Gesundheitsfragen erhoben, der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.
|