Ausbildungsvergütung
Die Vergütung, die Auszubildende im Rahmen Ihres Ausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber erhalten, gehören zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Das bedeutet, dass von dieser Vergütung Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind. Diese Beiträge werden in der Regel nahezu hälftig vom Auszubildenden und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber trägt allerdings die Beiträge allein, wenn die Ausbildungsvergütung monatlich 325 Euro nicht übersteigt. Den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent müssen die Auszubildenden allerdings allein tragen.
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