Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn. Dieses regelt in oberster Instanz alle krankenversicherungsspezifischen Fragen. Sie dient als Anlaufstelle der Krankenkassen für mögliche Beitragssatzanpassungen. Entscheidungen des BVA sind für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Aufsichtsbehörde für die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind die Sozialministerien der Länder.
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