Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der dem Versicherten bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit entstanden ist. Versichert sind alle Tätigkeiten, die aus der Sicht des Versicherten dem Unternehmer objektiv dienlich sein können. Dazu zählen auch der Weg von und zu der Arbeit, Dienstreisen und die Instandhaltung von Arbeitsgeräten. Wenn die Tätigkeit aber für einen privaten Zweck unterbrochen wurde, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf Grund des Unfalls länger als 3 Tage dauert, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft melden.





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