Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gilt man, wenn man in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht und sich diesem zur Leistung von Diensten gegen Entgelt verpflichtet hat. Zu den Arbeitnehmern zählen Arbeiter und Angestellte. Beamte, Selbstständige und Freiberufler zählen nicht zu den Arbeitnehmern und können sich privat versichern.





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