Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer, die aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer freiwilligen Versicherung oder zur privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, maximal allerdings die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages.
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