Arbeitgeberwechsel
Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Wenn durch den Arbeitgeberwechsel das neues Einkommen in den nächsten 12 Monaten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, gilt man als versicherungsfrei und kann sofort in eine private Krankenversicherung eintreten.
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