Arbeitgeber
Nach einer Definition des Bundesarbeitsgerichtes ist Arbeitgeber, wer aufgrund eines Vertrages die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers fordern kann. Auch für den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag entsprechende Haupt- und Nebenpflichten. DER Arbeitgeber hat außerdem auch für die Sozialversicherung verschiedene Aufgaben wahrzunehmen. So muss der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die entsprechenden Einzugsstellen der Krankenkassen abführen, die Meldungen wie z.B. die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen sowie auf Verlangen der Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung auszustellen, auf deren Grundlage die Krankenkasse u.a. das Krankengeld berechnet.
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