Anzeigepflicht bei Wechsel in die PKV
Vor dem Wechsel in eine private Krankenkasse ist man verpflichtet, den derzeitigen Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und richtig anzuzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf alle bekannten Umstände. Wenn wissentlich wesentliche Umstände verschwiegen werden kann es sein, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktritt, den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechtet oder einen Beitragsaufschlag erhebt, um dem erhöhten Risiko gerecht zu werden. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung auch erforderliche Leistungen für diese verschwiegenen Erkrankungen verweigern oder ausschließen.
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