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Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Sie erhöhen grundsätzlich die Rente. Ausnahmen gelten allerdings für Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit sowie der Arbeitsunfähigkeit und der Rehabilitation ohne Leistungsbezug und für die Schulausbildung nach dem dritten Jahr.
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