Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern. Dafür bekommen Sie mindestens 70 % des bisherigen Nettolohnes vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber erhält den gesetzlich zu leistenden Aufstockungsbetrag von der Arbeitsagentur erstattet.





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