Altersteilzeit
Das Altersteilzeitgesetz bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern. Dafür bekommen Sie mindestens 70 % des bisherigen Nettolohnes vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber erhält den gesetzlich zu leistenden Aufstockungsbetrag von der Arbeitsagentur erstattet.
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