Altersgrenze in der gesetzlichen-Krankenkasse
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Diese Personen oder ihre Ehegatten müssen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen Vorliegens einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig gewesen sein, um versicherungsfrei zu sein. Diese Regelung gilt ab dem 01.Juli 2000.
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