Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Alternativen Heilmethoden

Im Unterschied zur Schulmedizin werden bei den alternativen Heilmethoden unterwiegend ganzheitliche, natürliche und psychologische Verfahren angewandt. Die alternativen Heilmethoden, welche auch Alternativmedizin genannt werden, ergänzen vielfach die Schulmedizin. Die Krankenkassen dürfen die alternativen Heilmethoden nur im Rahmen Ihres gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Leistungskataloges übernehmen. In Modellvorhaben können die Krankenkassen jedoch zusätzliche Leistungen erbringen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Auf Grund der Erkenntnisse aus den Modellvorhaben kann der Gesetzgeber entscheiden, ob diese Verfahren zukünftig in den Leistungskatalog der Krankenkassen mit aufgenommen werden oder nicht.





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